Die Bedeutung der GEMA für Musiknutzerinnen
Doch auch für Musiknutzer sind wir da. Denn: Das Urheberrecht gilt in jedem Fall – unabhängig von Verwertungsgesellschaften wie uns. Das bedeutet: Ohne uns müssten Sie die Rechte von jeder Urheberin einzeln erwerben, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Mit uns erhalten Sie Zugang zum musikalischen Weltrepertoire, denn wir vertreten in Deutschland auch die Rechte von ausländischen Urhebern. Sie kontaktieren uns – und wenig später kommen Sie in den Genuss der Musik.
Als Organisation blicken wir auf eine weit zurückreichende Geschichte und langjährige Erfahrungen zurück. Bereits 1903 gründeten Komponisten mit der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA) unsere Vorläuferorganisation – die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands. Wir, die GEMA, haben die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und stehen unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes.
Berechnen Sie schnell und einfach, was es kostet, Musik öffentlich zu verwenden und melden Sie diese gleichzeitig an.
Auf Veranstaltungen oder dauerhaft: [https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung](https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung)\
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