Verfahrensablauf
Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden. Die Ersteintragungen in das Vereinsregister veröffentlicht das Amtsgericht in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregister.de).
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.). Nach der Registereintragung erhält der Verein einen Registerauszug, mit dem er die Eintragung nachweist. Der Registerauszug dient als Nachweis des e.V.-Status. Er wird z.B. bei der Eröffnung eines Bankkontos und beim Finanzamt verlangt.
**Welche Unterlagen werden benötigt**\
Neben dem Anmeldeschreiben müssen beim Registergericht das Original der Gründungssatzung und das Gründungsprotokoll, welches die Bestellung der Vorstandsmitglieder enthält, vorgelegt werden.
:warning:Wichtige Hinweise: Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn
- sich die Vereinssatzung ändert oder
- die Mitglieder andere Personen in den Vorstand gewählt haben.
Broschure: [https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Rund_um_den_Verein.pdf](https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Rund_um_den_Verein.pdf)
Mustersatzung: [https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/vereinsrecht/muster-einer-vereinssatzung](https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/vereinsrecht/muster-einer-vereinssatzung)