Zuschussmöglichkeiten Stadt Kaiserslautern
# Zuschussantrag für Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit
Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, kann den Richtlinien entnommen werden.
- [Förderrichtlinien](https://www.kaiserslautern.de/mb/themen/serviceportal/formulare/jus/51_zuschussfoerderungjugendarbeit_foerderrichtlinien.pdf) der Stadt Kaiserslautern
Der **[Antrag](https://forms.kaiserslautern.de/klforms/findform?shortname=20043a&formtecid=3&areashortname=kaiserslautern "Antrag") (elektronisch)** ist nach **Beendigung:red exclamation mark:** einer Veranstaltung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dieser ist **spätestens einen Monat nach Beendigung :red exclamation mark:** einzureichen. Dies gilt nicht für Anträge zur **Gruppenarbeit**.
Um einen Zuschuss zu beantragen, muss einen schriftlichen [Antrag (elektronisch)](https://forms.kaiserslautern.de/klforms/findform?shortname=20043a&formtecid=3&areashortname=kaiserslautern "Antrag (elektronisch)") beim Referat Jugend und Sport eingereicht werden, spätestens einen Monat nachdem die Veranstaltung beendet wurde. Nach Prüfung und Berechnung wird der Zuschuss auf das angegebenes Konto überwiesen. Nicht förderungsfähig sind Veranstaltungen mit schulischem, wissenschaftlichem, religiösem, parteipolitischem oder sportlichem Charakter sowie gewerbliche Veranstaltungen. Gefördert werden Teilnehmerinnen mit Wohnsitz in Kaiserslautern und bis zu 20 % anderer Teilnehmerinnen aus bestimmten Gebietskörperschaften. Auch Gruppenleiter\*innen und pädagogische Hilfskräfte, die in die Jugendarbeit in Kaiserslautern eingebunden sind, können gefördert werden.