Schutzkonzept für Vereine in der Kinder- und Jugendarbeit
## Allgemeines:
Vereinen wir dringend empfohlen Schutzkonzepte zu erarbeiten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gesetzlich in der Jugendhilfe verankert. In den §§ 72 (Erweitertes Führungszeugnis) und 79a (Qualitätssicherung) SGB VIII wurde der Kinderschutz konkretisiert, was für ein Umsetzen der Schutzkonzepte auch in der außerschulischen Jugendarbeit spricht. Ein wichtiger Leitspruch im Zusammenhang mit Schutzkonzepten ist: „Unwissenheit macht Angst- Wissen macht stark“. Um Kinder und Jugendliche schützen zu können, müssen sich Vereine und Verbände als auch deren Mitarbeitende und Ehrenamtliche über die verschiedenen Gefährdungen bewusst sein, um diese erkennen und dagegen vorgehen zu können. Die verschiedenen Gewaltformen sind Grenzverletzungen, Übergriffe und sexueller Missbrauch. Nur mit Offenheit und Information kann man präventiv dieses Thema bearbeiten.
Auf den Seiten der Kreisverwaltung Kaiserslautern findet man dazu ein Handlungsleitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes, den wir hier verlinken.
[Schutzkonzepte-Einrichtungen Jugendarbeit-Vereine.pdf](file-guid:7ca2e3e6-644e-4e06-98c1-c2cec15c9018)
## Welche Inhalte bzw. welche Gliederung könnte ein solches Schutzkonzept haben?
**1\. Präambel und Grundhaltung:**
- **Bekenntnis zum Kindeswohl: Eine klare und unmissverständliche Erklärung, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen oberste Priorität hat.**
- **Haltung zu Gewalt und Missbrauch: Eine deutliche Distanzierung von jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch.**
- **Achtung der Kinderrechte: Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention und die daraus resultierenden Rechte der Kinder.**
- **Selbstverständnis: Beschreibung des Vereins als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche, an dem sie gefördert und geschützt werden.**
**2\. Risikoanalyse:**
- **Identifizierung potenzieller Risikobereiche: Analyse der Vereinsstrukturen, Abläufe und Aktivitäten, um mögliche Gefährdungspotenziale zu erkennen (z.B. Trainingssituationen, Umkleideräume, Fahrten, Einzelbetreuung, Nutzung digitaler Medien).**
- **Bewertung der Risiken: Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes potenzieller Schäden.**
**3\. Verhaltensregeln und Verhaltenskodex:**
- **Formulierung klarer Verhaltensregeln: Konkrete Anweisungen für alle im Verein tätigen Personen (Vorstand, Trainer, Betreuer, Übungsleiter, Ehrenamtliche, ggf. auch Eltern und ältere Jugendliche) im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.**
- **Themenbereiche:**
- **Respektvoller Umgang: Achtung der Würde, Grenzen und der persönlichen Integrität.**
- **Körperliche Nähe: Klare Richtlinien bezüglich notwendiger und unangemessener Berührungen.**
- **Kommunikation: Angemessene Sprache, offenes Zuhören, Vermeidung von anzüglichen Bemerkungen.**
- **Vorbildfunktion: Bewusstes Verhalten als positives Beispiel.**
- **Umgang mit Konflikten: Konstruktive Lösungsansätze.**
- **Schutz der Privat- und Intimsphäre: Regeln für Umkleide- und Duschsituationen (z.B. keine gemeinsame Nutzung mit Trainern).**
- **Digitale Kommunikation: Richtlinien für die Nutzung von Messengern, sozialen Medien etc. im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.**
- **Transparenz: Offenheit in allen Handlungen und Entscheidungen, soweit es das Wohl des Kindes zulässt.**
- **Verpflichtungserklärung (Ehrenkodex): Schriftliche Unterzeichnung der Verhaltensregeln durch alle relevanten Personen im Verein.**
**4\. Präventionsmaßnahmen:**
- **Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Fortbildungen für alle im Verein Tätigen zu Themen wie Kindeswohlgefährdung, Grenzverletzungen, Kommunikation und Intervention.**
- **Auswahl und Eignung von Personal: Sorgfältige Auswahl von Trainern und Betreuern, Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse (gemäß § 72a SGB VIII).**
- **Transparenz und Information: Offene Kommunikation des Schutzkonzeptes gegenüber Mitgliedern, Eltern und Öffentlichkeit.**
- **Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Einbindung der jungen Sportler in die Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (altersgerecht).**
- **Ansprechpersonen: Benennung von internen und/oder externen Vertrauenspersonen, an die sich Kinder, Jugendliche und andere wenden können.**
- **Kooperation mit Eltern: Information und Einbindung der Eltern in das Schutzkonzept.**
**5\. Interventionsplan bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung:**
- **Verfahrensablauf: Klare Schritte und Verantwortlichkeiten im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung oder einer konkreten Meldung.**
- **Ansprechpartner und Zuständigkeiten: Festlegung, wer im Verein im Verdachtsfall zu informieren ist und welche Aufgaben diese Person hat.**
- **Dokumentation: Sorgfältige und vertrauliche Dokumentation aller relevanten Informationen und Maßnahmen.**
- **Einbeziehung externer Fachstellen: Klare Vorgehensweise zur Kontaktaufnahme mit Jugendämtern, Beratungsstellen, Kinderschutzzentren oder anderen professionellen Hilfsangeboten.**
- **Schutz der Betroffenen: Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.**
- **Umgang mit Beschuldigten: Klare Richtlinien für den Umgang mit Personen, gegen die Vorwürfe erhoben werden (bis zur Klärung des Sachverhalts).**
- **Krisenkommunikation: Plan für die interne und externe Kommunikation im Falle eines bekannt gewordenen Vorfalls.**
**6\. Verantwortlichkeiten und Umsetzung:**
- **Benennung von Verantwortlichen: Klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des Schutzkonzeptes (z.B. ein Vorstandsmitglied als Kinderschutzbeauftragter).**
- **Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Das Schutzkonzept sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf an veränderte Bedingungen angepasst werden.**
- **Verankerung in der Satzung: Idealerweise sollte das Bekenntnis zum Kindeswohl und die Verpflichtung zur Einhaltung des Schutzkonzeptes in der Vereinssatzung verankert werden.**
**Wichtige Hinweise:**
- **Einbindung des gesamten Vereins: Das Schutzkonzept sollte von allen Mitgliedern und im Verein Tätigen getragen und gelebt werden.**
- **Offene Kommunikationskultur: Schaffen Sie eine Atmosphäre, in der offen über das Thema Kindeswohl gesprochen werden kann und in der sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, sich anzuvertrauen.**
- **Zusammenarbeit mit Fachstellen: Nutzen Sie die Expertise von externen Beratungsstellen und dem Jugendamt, um Ihr Schutzkonzept zu entwickeln und um Unterstützung in konkreten Fällen zu erhalten. Die Sportjugend Ihres Landesverbandes kann hier ebenfalls eine wertvolle Anlaufstelle sein.**
- **Kontinuierlicher Prozess: Die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßige Aufmerksamkeit und Anpassung erfordert.**