Transparenzregister Bundesanzeiger Verlag
Das Transparenzregister ist ein zentrales Register in Deutschland, das zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt wurde. Auch **gemeinnützige Vereine** sind davon betroffen – allerdings gibt es dabei einige **Erleichterungen** und **Pflichten**, die man kennen sollte.
Hier die wichtigsten Informationen, die du für einen Beitrag auf eurer Ehrenamtsplattform nutzen kannst:
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## 📌 **Was ist das Transparenzregister?**
Das Transparenzregister wurde im Zuge des Geldwäschegesetzes (GwG) eingeführt und wird von der **Bundesanzeiger Verlag GmbH** geführt. Es soll offenlegen, wer hinter juristischen Personen – also auch hinter Vereinen – als „wirtschaftlich Berechtigter“ steht.
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## 🧾 **Was bedeutet das für Vereine konkret?**
#### 🔍 Eintragungspflicht:
Seit dem 1. August 2021 sind **alle eingetragenen Vereine** verpflichtet, ihre Daten **aktiv** im Transparenzregister einzutragen – eine sogenannte „Mitteilungsfiktion“ gilt seitdem nicht mehr automatisch.
#### 📥 Welche Daten müssen gemeldet werden?
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung (z. B. Vorstand gemäß Satzung)
Bei eingetragenen Vereinen sind in der Regel die **Mitglieder des Vorstands** die wirtschaftlich Berechtigten.
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## 💰 **Kosten und Gebühren**
Für gemeinnützige Vereine besteht die Möglichkeit, sich **von der Gebühr befreien zu lassen**.
#### 💡 Wichtig:
- Der Antrag auf Gebührenbefreiung muss **aktiv gestellt werden**.
- Notwendig sind ein **aktueller Freistellungsbescheid** vom Finanzamt und ggf. ein Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Die reguläre Jahresgebühr beträgt 20,80 Euro (Stand 2024), entfällt aber bei bewilligter Befreiung.
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## 📝 **Wie erfolgt die Eintragung oder Befreiung?**
- Über das Online-Portal: [www.transparenzregister.de](https://www.transparenzregister.de)
- Dort können Vereine ein Benutzerkonto anlegen und entweder die Eintragung selbst vornehmen oder die Gebührenbefreiung beantragen.
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## ⚠️ **Was passiert bei Nichtmeldung?**
Wird der Verein nicht ordnungsgemäß im Transparenzregister geführt, kann das zu **Bußgeldern** führen. Auch bei Beantragung von Fördergeldern oder Kontoeröffnungen kann es zu Problemen kommen, wenn der Eintrag fehlt.
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## 🛠️ **Empfehlung für Vereine**
- Prüft, ob euer Verein im Transparenzregister korrekt eingetragen ist.
- Beantragt die Gebührenbefreiung rechtzeitig.
- Haltet die Daten aktuell – z. B. nach einem Vorstandswechsel.
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## 📣 Fazit
Auch wenn das Transparenzregister auf den ersten Blick wie zusätzlicher Verwaltungsaufwand wirkt, lässt sich mit etwas Vorbereitung alles gut und rechtssicher erledigen. Die Gebührenbefreiung ist für viele gemeinnützige Vereine ein wichtiges Thema – also am besten bald darum kümmern!