Mehr zur Online-Beantragung des Fürhungszeugnisses
Damit die Personendaten ausgelesen werden können, benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel. Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Zur Überprüfung der Online-Ausweisfunktion können Sie auch die Funktion "Gerät und Ausweis prüfen" in der AusweisApp auf Ihrem Smartphone nutzen oder sich an Ihr **zuständiges Bürgeramt** wenden.
Bei der Antragstellung kann es notwendig sein, weitere Dokumente als Nachweis hochzuladen.
Dies ist der Fall, wenn:
- Sie einen elektronischen Personalausweis der vor dem 22. Juni 2012 bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel der vor dem 1. Dezember 2014 ausgestellt worden ist, besitzen. In diesem Fall ist der Geburtsname manuell anzugeben und nachzuweisen.
- Sie die Auskunft für eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person beantragen. Hier sind die Daten der vertretenen Person sowie die Vertretungsmacht nachzuweisen.
- Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen. Die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss hochgeladen werden.
- Sie einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen wollen. Hier ist ein Nachweis über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung zu erbringen.
- Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erfassen. Zu deren Nachweis ist eine Passkopie oder ein Staatsangehörigkeitszeugnis hochzuladen.
- Soll das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet werden, geben Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde an.